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Gut zu wissen
Abschaffung von Inhaberpapiere in Belgien
Von André Serebriakoff, Rechtsberater der KBL-Gruppe

Update: Oktober 2007

Das belgische Recht kennt traditionell zwei Arten von Wertpapieren.

Es gibt zunächst das Namenspapier, das sich als namentliche Eintragung auf den Namen des Inhabers des Titels in die Register des Emittenten darstellt. Daneben gibt es das Inhaberpapier, also das bekannte “effektive Wertpapier“, das nicht auf den Namen des Inhabers lautet, sondern denjenigen, der das Papier in Besitz hat, zu dessen tatsächlichen und unbestreitbaren Eigentümer macht.

Das belgische Gesetz vom 14. Dezember 2005 „über die Abschaffung von Inhaberpapieren“ („das Gesetz“) wird diese zweite Kategorie von Titeln schrittweise abschaffen.

Häufig hat man lesen oder hören können, dass das neue belgische Gesetz die Entmaterialisierung von Titeln ins belgische Recht einführt. Dies ist nicht ganz richtig. Ein Gesetz vom 13. April 1995 hatte bereits in Belgien die Möglichkeit für Gesellschaften eingeführt, entmaterialisierte Titel zu schaffen. Im Übrigen ermöglichen verschiedene gesetzliche Bestimmungen über Finanzmärkte und Wertpapiere bereits die Kontoeintragung der Wertpapiere sowie ihre Übertragung per einfacher Überweisung von Konto zu Konto. Während jedoch bislang die Entmaterialisierung nur fakultativ war, ist sie künftig gewissermaßen obligatorisch.

Dementsprechend werden in Belgien künftig nur noch zwei Arten von Wertpapieren erhältlich sein, nämlich Namenspapiere und entmaterialisierte Papiere.

In Betracht kommende Titel

Drei wesentliche Kategorien von Wertpapieren sind von der Abschaffung der Inhaberpapiere betroffen:  

    li>alle Titel von Unternehmen (Aktien, Genussscheine, Anleihen, Zeichnungsrechte und Zertifikate);

  • alle Titel, die von belgischen öffentlich-rechtlichen Emittenten wie dem Staat, den Regionen usw. begeben werden;
  • sowie alle anderen Titel, die „von einer belgischen Rechtsperson begeben werden und die eine finanzielle Forderung gegenüber dem Emittenten beinhalten”.
Dabei handelt es sich um Titel wie Kassenobligationen, Schatz- und Depotscheine, Immobilienzertifikate usw.

Nicht betroffen sind Titel, die von einem ausländischen Emittenten begeben werden oder ausländischem Recht unterliegen, jedoch mit Ausnahme derjenigen Titel, die zum 1. Januar 2008 auf einem Konto eingetragen sind. Diese können ebenfalls nicht mehr als effektive Papiere in Belgien geliefert werden.

Darstellung und Verwaltung eines entmaterialisierten Titels

Das belgische Recht definiert einen entmaterialisierten Titel als einen Titel, der „durch eine Kontoeintragung auf den Namen seines Besitzers oder seines Inhabers repräsentiert wird“, wobei es sich bei diesem Inhaber natürlich um eine ausländische Gesellschaft handeln kann, beispielsweise eine ausländische Bank, die Wertpapiere für Rechnung ihrer Kunden hält.

Das Konto wird bei einem „zugelassenen Kontoführer“ eröffnet. Die zugelassenen Kontoführer wurden durch den königlichen Ausführungserlass vom 12. Januar 2006 benannt; es sind die Kreditinstitute belgischen Rechts, die Börsengesellschaften belgischen Rechts und die Belgische Nationalbank (BNB).

Die zugelassenen Kontoführer selbst unterhalten ein Sammelkonto bei der Stelle, die für die zentrale Erfassung der Eintragungen zuständig ist (die „Liquidationsstelle“). Zu Liquidationsstellen wurden durch den oben genannten königlichen Ausführungserlass die Caisses Interprofessionnelles de Dépôts et de Virement de Titres (CIK) und die BNB für Anleihen bestimmt.

Dividenden, Zinsen und fälliges Kapital werden vom Emittenten an die Liquidationsstelle gezahlt, die sie ihrerseits an den zugelassenen Kontoführer auszahlt.

Der entmaterialisierte Titel kann verpfändet werden und seine Übertragung erfolgt durch einfache Überweisung von Konto zu Konto.

Vorteile von entmaterialisierten Titeln

Die Vorteile von entmaterialisierten Titeln sind wohlbekannt und unbestreitbar. Die Entmaterialisierung trägt zur Modernisierung der Finanzmärkte bei. Sie vereinfacht die Verwahrung von Titeln und macht die Übertragungsformalitäten und die Abrechnung der Transaktionen schneller und flexibler.

Den Anleger schützt sie vor zahlreichen Risiken wie Verlust, Diebstahl, Fälschung oder Zerstörung. Dank seines Wertpapierdepots wird er zudem von seiner Bank automatisch von Ereignissen in Kenntnis gesetzt, die seine Wertpapiere oder deren Emittenten betreffen, wie beispielsweise Kapitalmaßnahmen.

Hin zum gläsernen Steuerbürger

Das belgische Gesetz hat jedoch in erster Linie zum Zweck, die Anonymität in Verbindung mit dem Besitz von Inhaberpapieren abzuschaffen und damit gegen Steuerhinterziehung anzugehen und die internationale Kriminalität im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismus zu bekämpfen.

Für Beobachter ist dieses Gesetz in Belgien eindeutig Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem ein Vermögenskataster erstellt werden soll. Durch die Überschneidung der Daten von Registrierung, Kataster, Umsatzsteuer, Akzisen, aber auch von Banken, Notaren und anderen Körperschaften, versucht der belgische Staat auf lange Sicht, die Vermögenssituation seiner Steuerzahler bis ins kleinste Detail in Erfahrung zu bringen.



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